Ja, Arbeitsscheinwerfer sind am Auto erlaubt, vorausgesetzt, sie sind korrekt montiert und so eingestellt, dass sie den Gegenverkehr nicht blenden. Sie müssen zudem durch die Fahrzeugzulassungsverordnung genehmigt sein.
Gesetzlich vorgeschrieben sind das Abblendlicht, das Fernlicht, die Rücklichter, die Bremslichter, die Blinker, das Rückfahrlicht, sowie Nebelschlussleuchten und Tagfahrlichter, abhängig vom Baujahr und Modell des Fahrzeugs.
Die Anzahl der erlaubten Arbeitsscheinwerfer ist nicht explizit begrenzt, wichtig ist jedoch, dass ihre Anbringung und Nutzung den Verkehr nicht gefährdet oder andere Verkehrsteilnehmer blendet.
Während der Fahrt muss das Abblendlicht oder das Tagfahrlicht eingeschaltet sein. Bei schlechten Sichtverhältnissen, wie Nebel, starkem Regen oder Schneefall, sind zusätzlich die entsprechenden Nebelleuchten zu verwenden.
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