Rundumleuchten dürfen verwendet werden, um auf besondere Situationen aufmerksam zu machen, in denen ein Fahrzeug eine Gefahr darstellt oder besondere Rechte im Straßenverkehr in Anspruch nimmt. Dies beinhaltet Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten bei Einsätzen sowie Fahrzeuge, die besondere Transporte durchführen oder aufgrund ihrer Abmessungen oder Ladung eine potenzielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Die genauen Vorschriften können je nach Land variieren.
Gelbe Rundumleuchten dürfen von Fahrzeugen verwendet werden, die aufgrund ihrer Funktion oder Ladung eine potenzielle Gefahr für den Straßenverkehr darstellen oder besondere Rechte beanspruchen. Dazu gehören Baufahrzeuge, Fahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes, Abschleppwagen, Fahrzeuge, die landwirtschaftliche Produkte transportieren, und andere Spezialfahrzeuge, die aufgrund ihrer Arbeit oder Ladung langsamer fahren müssen. Auch hier ist es wichtig, die spezifischen Vorschriften des jeweiligen Landes zu beachten.
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